Widerrufsrecht

Rückgabeausschluss / Widerrufsverzicht

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Hygieneartikeln
Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheits- oder Hygieneschutzes nicht zur Rückgabe geeignet sind, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Ware nach der Lieferung entsiegelt oder geöffnet wurde und dadurch eine Rücknahme aus Hygienegründen nicht möglich ist (z. B. bei körpernah getragenen Textilien).

Dies gilt insbesondere für getragene Unterwäsche, getragene Socken und sonstige körpernah getragene Waren die körpernah getragen wurden oder nach der Verkehrsauffassung als individuell personalisierte, nicht wiederverwendbare oder hygienisch sensible Produkte einzuordnen sind, unabhängig davon, ob eine tatsächliche Nutzung, eine Öffnung der Verpackung, eine sensorische Wahrnehmung oder lediglich ein kurzfristiger Besitz stattgefunden hat.

Mit Abschluss des Kaufvertrages erkennt der Käufer an, dass für die vorgenannten Waren kein gesetzliches oder vertragliches Rücktritts-, Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht zur Anwendung gelangt und erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit dem endgültigen Ausschluss jeglicher Rückabwicklungsansprüche.